Letter #5032
Albrecht I von Hohenzollern-Ansbach to Ioannes DANTISCUSKönigsberg (Królewiec), 1541-07-04
| received Heilsberg (Lidzbark), 1541-07-23 Manuscript sources:
Auxiliary sources:
Prints:
| ||||||||||
Text & apparatus & commentary Plain text Text & commentary Text & apparatus
Dem erwirdigenn in Got, unserm besondern liebenn freunt und nachbarnn, herrn Johansen bischoffen zu Ermlanndt
Unnsere freuntliche dinst zuvornn. /
Erwidiger in Got besonder lieber freundt und nachbar. /
Wir haben aus jungstem E(uer) L(ieb) schreybenn wes dieselb ahn unns der biner halbenn, / welche sich uber den erbarn unnsernn heuptman zu Ortelspurgk unnd lieben getrewenn Hansen Puschen / beclagt / auf unsern bericht geschriebenn. / Und dan E(uer) L(ieb) von der ÿrigenn vornhemen, / keyn wissenschaft / auch wes disfals E(uer) L(ieb) bedenckenn vormerckt. / Nu wehrenn wir in warhait E(uer) L(ieb) bedencken nachtzukhommen und unserm heuptman eÿne person (zuvorsuchen, / ob diselb sachen beygelegt / unnd ohne ayniche weythere besichtigung entschaiden werden mocht) zuzuordnen gancz wol gewogenn E(uer) L(ieb) mogenn uns aber gewislich gleuben, das wir solchs itziger zeit nicht beybringen khonnen, / in bedenckenn, / das wir mit sovilen wichtigen gescheftenn beladen, / zudem auch nachdem unnser sachen sich auf dem reichstage bisanhero vortzogenn / und nachtzurtzeit unbeantwurt plieben. / Derwegen wir teglich auf antwurth warthen. /
Danebenn auch den angesatzten grenitz tagk in kurtz besuchenn mussenn. / Dorum wir / wie E(uer) L(ieb) als der hochvorstendig zuerachten unserer reth nicht zugerathen, / wollenn unns derhalbenn vorsehen darumb wir auch zum freuntlichsten bithenn E(uer) L(ieb) werden uns aus angetzeigethen ursachenn, / disfals gutwillig entschuldigt nhemen. / Und das wir E(uer) L(ieb) bedencken nicht nachkhomen den obenangetzeigten ursachen beymessen. / Dan sobalt wir solche unnserer gelegenheit nach beybringenn konnen, / wollen wir dasselb nicht lenger vortzihen nach aufschybenn / und auch E(uer) L(ieb) des alsdan wes unnser bedencken sein wirt zuerkennen geben. / Das seint wir umb E(uer) L(ieb) gleichffals zubeschulden urputigk / unnd haben E(uer) L(ieb) die freuntlicher nachbarlicher maynung auf ir schreiben nicht pergen wollen etc.
Dat(um) Konigspergk, denn 4-t(en) Iulii anno 1541.
Von Gots gnaden Albrecht, marggrave zu Brandenburgk, in Preussen, zu Stettin, Pommern, der Cassuben und Wendenn hertzogk, burggraff zu Nurmbergk und furst zu Rugen
BCz, 1606, p. 596